Das Hundelandhaus
Gültig ab 01.01.2025
Vertragspartner
Die Hundebetreuerin (Das Hundelandhaus, Inhaberin: Anja Gude-Frahm, Moorredder 17a, 24884 Selk) verpflichtet sich, den abgegebenen Hund im vereinbarten Zeitraum gemäß den dem
Hundebesitzer bekannten Räumlichkeiten und Preisen unterzubringen und zu versorgen.
a)
Zusätzliches zur Tagesbetreuung:
20,00 Euro pro Tag, ab 2 Hunden: 18,15 Euro pro Tag und Hund.
b)
Zusätzliches für die Urlaubsbetreuung:
25,00 Euro pro Tag, ab 2 Hunden: 22,50 Euro pro Tag und Hund.
Rückgabe des Hundes
Die Hundebetreuerin ist verpflichtet, nach der Beendigung der Betreuungszeit den Hund dem Hundebesitzer zurückzugeben.
Zahlungsbedingungen
Der Hundebesitzer muss vor oder nach der Betreuung die Rechnung des Hundelandhauses spätestens 7 Tage nach Beendigung der Betreuung per Überweisung begleichen.
a)
Tagesbetreuung ohne feste Betreuungstage:
Es besteht keine Verpflichtung zur Zusage, wenn alle Plätze belegt sind. Vereinbarte Plätze werden bei Nichtinanspruchnahme voll berechnet.
b)
Verfall von Betreuungsplätzen:
Ein fest reservierter Tagesbetreuungsplatz verfällt, wenn er länger als 7 Werktage ohne Rücksprache nicht genutzt wird.
c)
Stornierung und Stornogebühren:
Tagesbetreuung: Wird der gesamte Tag nicht genutzt, fallen die vollen Betreuungskosten an. Stornierungen müssen mindestens 24 Stunden vor dem geplanten Termin erfolgen. Bei kurzfristigen Stornierungen (weniger als 24 Stunden vorab) fallen 100 % der gebuchten Betreuungskosten an.
Urlaubsbetreuung: Stornierungen müssen mindestens 7 Tage vor Betreuungsbeginn erfolgen. Bei einer späteren Stornierung fallen 25 % der gebuchten Betreuungskosten als Stornogebühr an.
Transport des Hundes
Sofern nicht anders vereinbart, ist die Hundebetreuerin berechtigt, den Hund in ihrem Fahrzeug zu transportieren, um andere Orte oder Tierärzte zu erreichen. Die Haftung ist auf
vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten beschränkt.
Betreuung von läufigen Hündinnen
Läufige Hündinnen werden nicht betreut.
a)
Urlaubsbetreuung:
Wird eine Hündin während der Betreuung läufig, wird sie getrennt gehalten. Bei unzumutbaren Umständen ist eine Abholung erforderlich, Kosten trägt der Hundebesitzer.
Impfungen und Gesundheitsvoraussetzungen
Der Hundebesitzer hat sicherzustellen, dass der Hund ausreichend geimpft ist und vor der Betreuung Wurmkuren sowie Floh- und Zeckenprophylaxe erhält. Der Impfpass ist bei Übergabe
vorzulegen.
Tierärztliche Versorgung
Erkrankungen oder Verletzungen des Hundes während der Betreuung können tierärztlich behandelt werden, die Kosten trägt der Hundebesitzer. Fahrtkosten werden gesondert berechnet.
Informationspflicht des Hundebesitzers
Der Hundebesitzer muss alle relevanten Informationen über Gesundheit, Verhalten und Versicherungsstatus des Hundes offenlegen.
Versicherungspflicht
Es muss eine gültige Tierhalterhaftpflichtversicherung bestehen; eine Kopie ist vorzulegen.
Haftung
Die Haftung der Hundebetreuerin ist auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten beschränkt. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen, soweit nicht zwingende gesetzliche
Vorschriften entgegenstehen.
Inklusivleistungen
Folgende Leistungen sind im Betreuungspreis enthalten: Spaziergänge, Nutzung von Auslauf und Garten, Verabreichung von Medikamenten, Heiz- und Wasserkosten, Bereitstellung von Spielzeug
und Leckerlis.
Futterversorgung
Der Hundebesitzer stellt ausreichend Futter bereit; andernfalls wird zusätzlich gekauftes Futter berechnet.
Schäden an mitgebrachten Gegenständen
Schäden an mitgebrachten Gegenständen (Decken, Körbe etc.) werden nicht ersetzt.
Verspätete Abholung
Der Hundebesitzer informiert rechtzeitig über Abholverzögerungen; zusätzliche Betreuungstage werden berechnet.
Schwerwiegende Verhaltensprobleme
Bei schwerwiegenden Verhaltensproblemen, die nicht angegeben wurden, kann eine Abholung verlangt werden. Betreuungskosten werden nicht erstattet.
Datenverarbeitung
Die Hundebetreuerin verarbeitet personenbezogene Daten des Hundebesitzers, die im Rahmen der Betreuung erhoben werden. Diese Daten werden ausschließlich für die Durchführung der Betreuung
und Verwaltung der Betreuungskosten genutzt.
Speicherdauer
Die erhobenen Daten werden für die gesetzlich vorgeschriebene Dauer aufbewahrt und anschließend gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.
Weitergabe von Daten
Die Hundebetreuerin gibt personenbezogene Daten nur an Dritte weiter, sofern dies für die Erfüllung der Betreuungspflichten notwendig ist oder gesetzlich vorgeschrieben ist.
Rechte der Betroffenen
Der Hundebesitzer hat das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Widerspruch der über ihn gespeicherten personenbezogenen Daten.
Datensicherheit
Die Hundebetreuerin trifft organisatorische und technische Maßnahmen, um die Sicherheit der gespeicherten personenbezogenen Daten zu gewährleisten.